Der VASAGLE Servierwagen richtet sich an Personen, die eine mobile und zugleich stilvolle Ablagemöglichkeit für Getränke und Barutensilien suchen. Als Rollwagen konzipiert, bietet er eine flexible Lösung für verschiedene Wohnbereiche und Anlässe.

VASAGLE Servierwagen mit zwei Glasablagen und Gläserhaltern

Der Servierwagen von VASAGLE, Modell LRC092A62, ist in goldfarbenem Design gehalten und verfügt über zwei verspiegelte Glasablagen. Die Abmessungen des Wagens betragen 38 cm in der Tiefe, 60 cm in der Breite und 90 cm in der Höhe, wobei die Maße des Herstellers 38 cm × 66 cm × 90 cm angeben. Das Produkt hat ein Gewicht von 9.9 kg. Zwischen den beiden Ablagen befindet sich ein Abstand von 51,6 cm, der ausreichend Platz für gängige Flaschen und Gläser bietet.

Zur Ausstattung gehören zwei Gläserhalter und drei Flaschenhalter, die für einen sicheren Transport und Stand der Gegenstände konzipiert sind. Der Servierwagen ist mit vier Rollen ausgestattet, von denen zwei über Bremsen verfügen, um eine flexible Positionierung und Fixierung zu ermöglichen. Das Gestell ist goldfarben, die Ablagen bestehen aus verspiegeltem Glas und der Griff ist geschwungen ausgeführt. Die Montage wird durch eine Anleitung und gekennzeichnete Teile erleichtert.

Einsatzmöglichkeiten und Hinweise zur Nutzung

Dieser Servierwagen eignet sich für den Einsatz in verschiedenen Wohnbereichen wie Barbereichen, Esszimmern oder Küchen. Er kann als mobile Bar für Feierlichkeiten dienen oder als Beistelltisch für Getränke und Snacks neben dem Sofa platziert werden. Die integrierten Halterungen tragen zur Stabilität von Gläsern und Flaschen bei, was das Risiko von Beschädigungen während der Bewegung minimiert.

Beim Einsatz sollte beachtet werden, dass die verspiegelten Glasablagen eine regelmäßige Pflege erfordern, um Fingerabdrücke und andere Verunreinigungen zu entfernen. Obwohl der Wagen mobil ist, ist er für den Innenbereich konzipiert und nicht für den dauerhaften Einsatz im Freien vorgesehen. Die Tragfähigkeit der Ablagen sollte im Rahmen der üblichen Nutzung für Getränke und Barzubehör nicht überschritten werden.